Elternbeirat

Elternbeirat im Schuljahr 2024/ 2025
Unser Elternbeirat hat in diesem Jahr folgende Mitglieder:   

Frau Volkert, Frau Wiswedel (Elternbeiratsvorsitzende), Frau Grawitschky sowie ein Team aus unterstützenden Eltern jeder Jahrgangsstufe.

Eine rechtliche Orientierungshilfe hier in aller Kürze

§ 55 Eltern und Schule
Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern
1. in der Klassenpflegschaft,
2. in den Elternvertretungen und
3. in der Schulkonferenz

§ 57 Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.

§ 47 Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und (…) zu beschließen.

Mitglieder der Schulkonferenz sind:  Frau Wiswedel (Elternbeiratsvorsitzender), Frau Stüwe, Frau Maier, Herr Minder und Frau Muth (Schulleitung).